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§§ RECHTLICHES ZUM BACHBLÜTENKAUF und BESITZ IN DEUTSCHLAND

 

Einige Leitsätze dazu:
(Stand 1.2.04 - eine Haftung wird nicht übernommen - es handelt sich nicht um Rechtsberatung)

Der Besitz von Bachblütenessenzen, Globuli und Anwendungslösungen ist Jedem erlaubt

Der Handel mit Bachblüten für den menschlichen Gebrauch ist nur Apotheken gestattet. Diese bestellen die Bachblüten auf einzelne Kundenanforderungen im Ausland. Eine Lagerung von Bachblüten ist auch Apotheken nicht gestattet. (Einordnung als Importarzneimittel)

Das Zubereiten von Anwendungslösungen für den menschlichen Gebrauch ist nur Apotheken und den Anwendern selbst gestattet - Heilpraktiker beispielsweise dürfen dies nicht.

Es ist Jedem gestattet, Bachblüten im Ausland zu bestellen und sich diese zusenden zu lassen. Auch der persönliche Einkauf und das Mitbringen ist erlaubt - solange kein Handel damit betrieben wird.

Bachblüten für Zier-Pflanzen sind frei verkäuflich. Für Nutzpflanzen wohl nicht (?)

Bachblüten für Haustiere und Ziertiere (aber nicht für Nutztiere für den menschlichen Verzehr) sind frei verkäuflich.
 

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